Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Verkäufe, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen schriftlich getroffen sind. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur bindend, wenn Sie von uns schriftlich anerkannt wurden.
1. Preise Für unsere Lieferungen werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise berechnet. Die Preise verstehen sich verzollt ab Lager Deutschland. Hinweise zur Mehrwertsteuer entnehmen Sie bitte der jeweiligen Produkt-Detailseite. Bei UST.-Id.-Nr. steuerfreie Lieferung innerhalb Europas.
2. Versand Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab Lager Tastrup/Deutschland. Die Lieferung gilt mit Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen als erfüllt. Etwaige Eilzuschlage zu üblichen Frachtsätzen gehen auch bei vereinbarter Franko Lieferung zu Lasten des Käufers.
3. Lieferung und Lieferverzug Wir sind bestrebt die vorgesehenen Liefertermine einzuhalten. Das Überschreiben von Terminen Fristen und Nachfristen verpflichten uns nicht zum Schadensersatz. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Schwierigkeiten in der Belieferung unserer Vorlieferanten berechtigen uns zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist, oder zur ganz oder teilweise Aufhebung unserer Lieferverpflichtungen. Ein Entschädigungsanspruch des Käufers entsteht dadurch nicht. Beanstandung des Gewichts und der Stückzahl sind bei Ankunft der Ware am Bestimmungsort sofort, Beanstandung hinsichtlich der Qualität der Ware ist spätestens 8 Tage nach Empfang schriftlich zu erheben. Reklamationen die nicht fristgerecht vorgebracht werden, oder solche, bei denen sich die Ware nicht mehr im Zustand der Anlieferung befindet, müssen unberücksichtigt bleiben. Bei anerkannten Güte-Reklamationen leisten wir Ersatz in Natura, bei anerkannten Mengenreklamationen, Nachlieferung oder Geldausgleich nach unserer Wahl. Verbindlichkeiten und Ansprüche auf Schadensersatz, Vergütung von Arbeitslöhnen, Materialkosten und Verzugsstrafen werden Ausdrücklich abgelehnt. Konstruktions- und Form Änderungen, Abweichungen im Farbton sowie Äderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind, insbesondere im Sinne eines Technischen Fortschritts. Angaben bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstands sind Vertragsinhalt; Sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften.
4. Abnahme Der Käufer hat das Recht innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahme Ort zu prüfen, und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen. Weist der angegebene Kaufgegenstand erhebliche Mängel auf, die nach der Rüge nicht innerhalb von 30 Tagen vollständig beseitigt werden, kann der Käufer die Abnahme ablehnen. In diesem Fall ist der Käufer nicht zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Annahme ablehne. Nach erfolglosen Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtig, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert, oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Macht der Verkäufer von den Rechten gem. Absatz 3 und 4 keinen Gebrauch, kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.
5. Zahlung Rechnungen über Reparaturkosten sind ohne Abzug sofort zahlbar. Wir behalten uns vor, Nachnahme oder Vorauskasse zu verlangen. Die Abnahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt. Die Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Bestellers bzw. Verkäufers und sind sofort fällig. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Bezahlung aller unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung auf den Käufer über, bei Scheckzahlung erst bei Einlösung. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Vermietung oder anderweitige Überlassung der gelieferten Waren ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Zurückbehaltung von Zahlungen insbesondere bei Mängeln bis zu deren Behebung und Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche sind ausgeschlossen. Bei Zielüberschreitung sind, ohne dass es einer Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Kreditzinssatzes zu entrichten. Weitere Rechte bleiben vorbehalten. Bei Zahlungsverzug sind wir außerdem berechtigt, noch nicht fällige Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend zu machen. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgelegten Gegenforderungen ist ausgeschlossen, desgleichen die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Ansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen. Liegen Anzeichen vor, die nach unserem Ermessen auf eine ungünstige Entwicklung der Vermögenslage des Käufers hindeuten, insbesondere Zahlungsverzug, auch gegenüber Dritten, sowie Zahlungsvollstreckungen oder Wechselproteste gegen den Käufer, so können wir auch im Falle der Stundung sofortige Erfüllung der Kaufpreisforderung verlangen und die gelieferte Waren unbeschadet der Zahlungspflicht des Käufers sicherheitshalber an uns nehmen. Die Gewährung von Vororder-, Mengen- und Stammorderrabatten ist an eine fristgerechte Zahlung gebunden. Zahlungsverzug führt zum Verlust der Rabatte.
6. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt für jede Ware 6 Monate - es sei denn dies ist schriftlich anders vereinbart oder anders zugesichert - und beginnt mit dem Lieferdatum. Nach ausdrücklicher Anerkennung eines Gewährleistungsfalles durch den Verkäufer erhält der Käufer kostenlosen Ersatz der fehlerhaften Teile. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass der Verkäufer nicht in der Lage ist, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Der Garantieanspruch bezieht sich in jedem Fall nur auf die Beseitigung des Fehlers. Unmittelbare oder mittelbare Schäden wie Vergütung von Arbeitslöhnen und Verdienstausfall sind ausgeschlossen. Der Verkäufer übernimmt über die gesetzlichen Gewährleistungsgründe hinaus insbesondere keine Gewähr, wenn:
a. Der Kaufgegenstand von fremder Hand oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht.
b. Der Käufer die Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Kaufgegenstandes nicht befolgt.
c. Natürliche Abnutzung oder Beschädigungen vorliegen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Erfüllungsort für Garantieleistungen ist in jedem Fall Tastrup, Deutschland. Im Einzelnen verweisen wir auf die Garantiebedingungen unserer Vorlieferanten sowie unser Merkblatt über die Garantieabwicklung.
7. Reparaturen Reparaturbedürftige Ware ist frachtfrei einzusenden. Ersatz und Behebung von Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn diese durch die natürlichen Eigenschaften der Rohstoffe bedingt, oder durch Abnutzung sowie durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand nach unserer Wahl gilt für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Ausländische Käufer unterwerfen sich Deutschem Recht. Sollte eine Bestimmung in diesem Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.